Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stößt schnell auf eine Vielzahl an Fachbegriffen rund um das Thema Grundbuch und Grundschuld. Begriffe wie Auflassung, Grundpfandrecht oder Notaranderkonto können auf den ersten Blick verwirrend wirken, sind aber für einen erfolgreichen Immobilienkauf oder -verkauf unerlässlich. Klinke Immobilien aus Freiburg bringt Licht ins Dunkel: In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um das Grundbuch, die Grundschuld und verwandte Themen – verständlich, praxisnah und mit Blick auf Ihre Fragen als Käufer oder Verkäufer.
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem alle Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse festgehalten werden. Es gibt Auskunft darüber, wem eine Immobilie gehört und ob Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte bestehen. Für Käufer und Verkäufer ist das Grundbuch besonders wichtig, da nur mit einem aktuellen Grundbuchauszug die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt werden können. Ohne einen Eintrag im Grundbuch ist ein Eigentümerwechsel rechtlich nicht möglich.
Die Grundschuld ist ein zentrales Sicherungsinstrument für Banken, wenn ein Immobilienkredit aufgenommen wird. Sie wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt die Bank, im Falle eines Zahlungsausfalls auf die Immobilie zuzugreifen. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach Rückzahlung des Kredits bestehen, bis sie gelöscht wird. Käufer sollten wissen, wie eine Grundschuld bestellt und wieder gelöscht werden kann, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und ist Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer das Recht auf Eigentumsübertragung, noch bevor der eigentliche Eintrag erfolgt. Ein Notaranderkonto dient dazu, den Kaufpreis sicher und treuhänderisch zu verwalten, bis alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Das Grundpfandrecht umfasst neben der Grundschuld auch die Hypothek und dient als Sicherheit für Darlehen.
Vom ersten Kaufinteresse bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch kommen Käufer und Verkäufer mit vielen dieser Begriffe in Berührung. Nach der Kaufzusage wird der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet, die Auflassung erklärt und die Auflassungsvormerkung eingetragen. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erfolgt die Zahlung über das Notaranderkonto und die endgültige Umschreibung im Grundbuch. Die Grundschuld wird meist parallel eingetragen, wenn der Käufer eine Finanzierung benötigt.
Wer die wichtigsten Begriffe rund um Grundbuch und Grundschuld kennt, ist beim Immobilienkauf oder -verkauf klar im Vorteil. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und der Ablauf wird deutlich transparenter. Klinke Immobilien aus Freiburg steht Ihnen bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf kompetent zur Seite. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten.